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E-Scooter ohne Straßenzulassung gekauft – kann man das noch ändern?

Kategorien : News

Welche Voraussetzungen muss ein E-Scooter denn erfüllen um überhaupt eine Straßenzulassung zu bekommen?

Grundsätzlich benötigt ein E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) nach § 20 StVZO um diesen mit einer Haftpflichtversicherung zu versichern.Die ABE erteilt das Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) für jedes Fahrzeugmodell. Doch Vorsicht: Nimmt der Hersteller Veränderungen an einem Fahrzeugmodell vor, so erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis. Der Fahrzeughersteller muss nun jedes Fahrzeugmodell beim Kraftfahrzeugbundesamt einreichen, um eine Typengenehmigung zu erlangen. Nun wird geprüft und es werden mehrere Gutachten erstellt. So ganz „billig“ ist diese Prüfung jedoch nicht und kotet den Hersteller einen hohen Betrag. War die Prüfung erfolgreich, gelangt das Fahrzeug seine Typengenehmigung und sein Typenschild, welches der Hersteller an seinem Fahrzeug anbringen muss.

Mit größter Wahrscheinlichkeit entsprechen die älteren E-Scooter nicht den Anforderungen an das E-Scooter Gesetz.

Alle bereits gekauften E-Scooter in 2018 und vor dem E-Scooter Gesetz besitzen keine ABE und erhalten somit kein Typenschild. Das der Händler oder sogar der Kunde, also Sie, das Typenschild selber anbringen ist ausgeschlossen. Es kann sehr gut sein, dass die maximale Geschwindigkeit nicht auf die Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h beschränkt ist, die Anzahl und Wirkungskraft der Bremsen zu gering oder kein Vorder -, Rück, oder Bremslicht vorhanden sind.

Gibt es denn noch andere Möglichkeiten um eine Straßenzulassung zu erlangen?

Über die Allgemeine Betriebserlaubnis hinaus gibt es eine Einzelbetriebserlaubnis für Fahrzeuge nach § 21 StVZO. Erteilt wird diese von der zuständigen KFZ-Zulassungsstelle für jedes einzelne Fahrzeug. Auch hier wird wieder geprüft und Gutachten erstellt, jedoch handelt es sich hier um Einzelgutachten, dieses Gutachten dürfte jedoch sehr aufwendig sein.

Unser Fazit:

Brauchen Sie einen E-Scooter nur für’s cruisen auf einem Privatgelände oder für den Campingplatz, dann reicht auch einer ohne Straßenzulassung.

Möchten Sie damit die City erkunden, zur Arbeit fahren oder einfach mal eine Tour machen, dann empfehlen wir von vornerein einen E-Scooter mit einer Straßenzulassung.

Ohne ABE und Typenschild ist keine Haftpflichtversicherung möglich und ohne Haftpflichtversicherung keine Zulassung.

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