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Förderung für mein Elektroauto!?

Kategorien : News

Bei der Anschaffung eines E-Autos können Sie direkt schon beim Kauf eventuelle Förderungen erhalten. Hier möchten wir Ihnen einen kleinen Überblick verschaffen:

Einige Kommunen und Länder bieten eine Förderung für E-Fahrzeuge der Klasse L6e und L7e an. *

Baden-Württemberg: Befürwortet im Rahmen seines „BW-e-Gutschein“ Ihren Kauf von einem neuen E-Fahrzeug mit bis zu 1.000€.

Nordrhein-Westfalen: Hier können Kommunen und nicht wirtschaftlich tätige kommunale Betriebe sich bis zu 40% der Einkaufskosten (max. 30.000€) für E-Fahrzeuge fördern lassen.

Thüringen: Genossenschaften, kommunale Unternehmen, Stiftungen und Vereine können mit dem Programm „E-Mobil Invest“ sich bis zu 40% der Kosten (max. 8.000€) fördern lassen.

München: Bei den Kommunen steht München an erster Stelle, wenn es um die Förderung von Elektrofahrzeugen geht. Gefördert werden hier Elektroleichtfahrzeuge mit bis zu 25% der Nettokosten (max. 3.000€) der Klassen L1e bis L4e. * Dies gilt auch für Privatpersonen, die mit bis zu 1.000€ gefördert werden. Wird Ihr E-Auto mit Ökostrom geladen, so erhalten Sie darüber hinaus eine Unterstützung zwischen 200 – 1.500€.

Regensburg: Auch hier in Regensburg werden die Fahrzeugklassen L5e bis L7e mit bis zu 25% der Nettokosten (max. 3.000€) gefördert. Bei Privatpersonen wie auch gewerblich der Klassen L1e bis L4e mit 1.000€ Zuschuss.

Limburg: Mit dem Programm „Limburg elektrisiert“ fördert die hessische Stadt Elektroleichtfahrzeuge mit bis zu 1.000€.

*Fahrzeugklasse L1e ist ein leichtes zweirädriges Kraftfahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h.

Fahrzeugklasse L2e ist ein dreirädriges Kraftfahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h.

Fahrzeugklasse L3e ist ein zweirädriges Kraftfahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Fahrzeugklasse L4e ist ein zweirädriges Kraftfahrzeug mit Beiwagen und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Fahrzeugklasse L5e ist ein dreirädriges Kraftfahrzeug mit drei symmetrisch angeordneten Rädern.

Fahrzeugklasse L6e ist ein vierrädriges Leichtkraftfahrzeug bis 350 kg

Fahrzeugklasse L7e sind „fast“ als PKW zu bezeichnen bis zu 450 kg (bis 600 kg für Güterbeförderung)

Umweltbonus (BAFA) für Elektromobilität

Am 03. Juni 2020 hat sich der Bund im Zuge des Corona-Konjunkturpakets auf eine Fördererhöhung für E-Autos ausgesprochen. Autoverkäufer sollen damit entlastet werden und der Verkauf von umweltfreundlichen E-Fahrzeugen gefördert werden und die wirtschaftliche Lage soll unterstützt werden. Und seit dem Autogipfel vom 17. November 2020 ist schonmal klar: Bis ins Jahr 2025 verdoppelt der Bund den Bundesanteil für E-Autos und Plug-in Hybriden.

Welches Ziel haben die Förderungen?

Mit den Förderprogrammen möchte die Bundesregierung in erster Linie eine schnelle Entwicklung der E-Mobilität in Deutschland anschlagen.

Die Verkehrspolitik soll umweltbewusst, klimaschonend (CO2-neutral) und frei von fossilen Brennstoffen werden (überwiegend importiert).

Zudem möchte die Bundesregierung die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Autoindustrie in Deutschland sicherstellen. Solche Programme gibt es in anderen Ländern wie z.B. in China, USA und Norwegen bereits seit vielen Jahren. 

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