Österreich - E-Scooter & E-Roller - Gesetzeslage, Zulassung, Führerschein & mehr

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Als erstes können wir die verschiedenen Scooter einmal einteilen. 

  • Micro-Scooter: Muskelkraftbetriebene, zweirädrige Kleinfahrzeuge vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn.
  • Elektro-Scooter: Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
  • Benzin-Scooter: Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Benzinmotor als Scooter Antrieb für eine Person konzipiert
  • mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h sind sie als Kraftfahrzeuge definiert
  • mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert 

  • Elektro-Moped/Elektro-Roller:
  • Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und maximal 600 Watt sind sie als Fahrräder definiert.
  • Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 600 Watt sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert. 

Als zweites geht es um die Benutzung der Scooter im Straßenverkehr. Hier gehen die Meinungen sehr weit auseinander, aber was sagt das Gesetz? 

Im Gesetzestext steht drinnen: 

Ausschließlich auf der für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn dürfen folgende Scooter verwendet werden

  • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 600 Watt
  • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h
  • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h 

Dafür als Motorfahrräder eingestufte Scooter eine Obergrenze von 45 km/h gilt, ist die Benutzung von Autobahnen und Autostraßen verboten. 

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