faq
Starten wir mit

Allgemein E-Scooter Fragen

Wurde der Scooter bei uns gekauft, können Sie innerhalb der Garantiefrist das Gerät bei uns zur Reparatur vorbei bringen oder dies bei größere Schäden umtauschen lassen. Handelt es sich bei dem Defekt um kein Garantie Fall, weil Sie z.B. den Elektroscooter wo anders gekauft haben oder der Schaden von der Garantie nicht abdeckt wird, bieten wir einen Reparatur Service an, denn Sie gegen eine Gebühr in Anspruch nehmen können. Nutzen Sie dafür unser Kontaktformular.

Man unterscheidet hier zwischen Elektro Scooter mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h oder 45 km/h.

Die 20 km/h Modelle dürfen ausschließlich auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen gefahren werden. Sollten eine Fahrbahn fehlen, darf die Straße als Ausweich Strecke dienen.

Bei den Scootern mit einer maxinameln Geschwindigkeit von 45 km/h gilt hingegen, dass diese ausschließlich auf der Straße gefahren werden dürfen, wie man dies bereits von Roller oder Motorrädern kennt.

Beide Modelle dürfen weder in der Fußgängerzone noch entgegengesetzt in der Einbahnstraßen gefahren werden. Eine Sonderregel gilt bei einem Schild “E-Scooter frei”.

Das Mindestalter zum Fahren eines E-Scooters beträgt 14 Jahre für das Model mit 20 km/h. Ab 20 km/h beträgt das Mindestalter 15 Jahre.
E-Scooter mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h dürfen ohne Führerschein bedient werden. Überschreitet der Scooter die Geschwindigkeit von 20 km/h bedarf es ein Führerschein der Klasse AM, A1, A2, A oder B.
Auch hier gilt das Selbe wie mit dem Führerschein. Wird die maximale Geschwindigkeit von 20 km/h nicht überschritten, gibt es keine Helmpflicht, ein Helm wird zum eigenen Schutz aber trotzdem empfohlen. Ab 20 km/h besteht eine gesetzliche Helmpflicht.
Nein, die Roller sind grundsätzlich nur für eine Person zugelassen und auch ausgelegt – wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld und spielt mit seiner Gesundheit.
Für E-Scooter gilt laut Polizei dieselbe Promille-Grenze wie wir dies auch schon bereits beim Auto kennen – 0,5 Promille laut Straßenverkehrsgesetz wobei ab 0,3 Promille bei einem Verkehrsdelikt der Führerschein in Gefahr ist. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt, begeht auch ohne Auffälligkeiten eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid, wenn er erwischt wird. Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat.
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung besagt, dass man die Geräte überall dort abstellen kann, wo auch Fahrräder stehen dürfen – also auf Gehwegen, Plätzen und in Fußgängerzonen, allerdings gilt dies nur dann, wenn Fußgänger dadurch nicht behindert werden. Bei größeren E-Rollern gelten die Selben Regeln wie für Moppeds und Motorräder.
Da der E-Scooter auf öffentliche Straßen gefahren wird, bedarf es eine gültige Versicherung mit Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge (ab 6 bis 20 km/h) bzw. ein Mofa Kennzeichen (ab 20 km/h). Weitere Voraussetzungen sind eine Allgemeine Betriebserlaubnis, die die Hersteller beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen muss sowie die Fahrtauglichkeit des Fahrzeugs.

Dies wird von den öffentlichen Verkehrbetrieben unterschiedlich gehandhabt.
Die Deutsche Bahn erlaubt in ihren Fernzügen die kostenlose Mitführung von zusammengeklappten Elektroscootern als Handgepäck. Bei nicht zusammenklappbare Elektro-Scooter muss hingegen eine Fahrradkarte gelöst werden.

Bei den regionalen Verkehrsbetrieben wird meist die Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) angenommen, die besagt, dass in Bussen, Trambahnen, U- und S-Bahnen zusammengeklappte E-Scooter kostenlos mitgeführt werden können und nicht zusammengeklappte bzw. nicht zusammenklappbare E-Scooter von der Beförderung ausgeschlossen sind. Um hier Sicherheiten zu haben, informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrem Verkehrsbetrieb.

Dies wird von den öffentlichen Verkehrbetrieben unterschiedlich gehandhabt.

Bußgelder Übersicht Deutschland
 Tatbestand  Bußgelder
 Bei Rot über die Ampel  zwischen 60 - 180 Euro
 Fahren auf dem Gehweg  15 - 30 Euro
 Farhren auf der Autobahn  20 Euro
 Fahren ohne Versicherungskennzeichen  40 Euro
 Fahren mit einem Scooter ohne Betriebserlaubnis  70 Euro
 Nebeneinander fahren  15 - 30 Euro
 Zu zweit auf einem Scooter fahren  15 - 30 Euro

Noch Fragen?

Sie wissen nicht, welcher E-Scooter der richtige ist?

Fragen Sie uns!

Whatsapp Hilfe