Österreichische Fahrzeuggenehmigung für E-Scooter E-Roller E-Motorrad
Kraftfahrzeuge und deren Anhänger benötigen in Österreich für die Zulassung zum Straßenverkehr ein gültiges Fahrzeugdokument. Wir verschaffen Ihnen diese Genehmigung.
Kraftfahrzeuge und deren Anhänger benötigen in Österreich für die Zulassung zum Straßenverkehr ein gültiges Fahrzeugdokument. Hier können wir Ihnen bereits behilflich sein, denn Hersteller und Marken, die bereits in Österreich ansässig sind, haben meist eine allgemeine Genehmigung für einzelne Fahrzeuge, oft auch bereits, weil diese in anderen EU-Ländern aktiv sind und hier für die Kfz eine EU-weite Typengenehmigung besitzen. Als Nachweis darüber kann das COC-Papier oder ein ausländischer Typenschein oder eine ausländische Zulassungsbescheinigung verwendet werden. Bei Eigenimporten z.B. aus China, bedarf es eine Einzelgenehmigung (§ 31 KFG) oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung (§ 34 KFG).
In Österreich ist die erstmalige Zulassung solcher Fahrzeuge aber nur möglich, wenn die entsprechenden Genehmigungsdaten in die Genehmigungsdatenbank eingetragen sind. Sind diese Daten eingetragen, reicht ebenfalls ein Auszug aus der Datenbank als Genehmigungsnachweis für die Zulassung. Die erforderlichen Genehmigungsdaten sind in erster Linie vom Bevollmächtigten des Herstellers (Generalimporteur) in die Genehmigungsdatenbank einzutragen oder wenn es keine Bevollmächtigte/keinen Bevollmächtigten gibt oder dieser keine Ermächtigung zur Dateneingabe hat oder nicht unverzüglich tätig wird, vom Landeshauptmann (Technische Prüfstellen).
Voraussetzungen
- Kfz-Fahrzeuge können nach EU-Recht als auch nach nationalem österreichischen Recht genehmigt werden.
- Fahrzeuge mit EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) haben schon eine EU weite gültige Genehmigung und es erfolgt nur eine Dateneingabe in die Genehmigungsdatenbank. Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über Eigentum (z.B. Rechnung, Kaufvertrag, Schenkungsurkunde, ausländische Fahrzeugpapiere auf eigenen Namen)
- EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier)
- Bei Vertretung: Vollmacht
Wenn keine EU-Betriebserlaubnis vorhanden ist: zusätzlich
- Foto(s) vom Fahrzeug
- Technische Daten über das Fahrzeug (auch Unbedenklichkeitsbescheinigung) (erhältlich bei der Generalimporteurin/beim Generalimporteur der jeweiligen Automarke)
- Weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle
Keine Fragen von Kunden für den Moment.
Whatsapp Hilfe