E-Kleintretroller in Österreich: Aktuelle Neuerungen laut 31. Novelle der StVO

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Willkommen bei Trittbrett Helden, deinem Fachhandel für E-Mobilität mit Fokus auf Zweiräder. In diesem Blogbeitrag informieren wir dich über die aktuellen Regelungen und Neuerungen für E-Kleintretroller (E-Scooter) in Österreich. Mit der 31. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es wichtige Änderungen, die du unbedingt kennen solltest, um sicher und legal mit deinem E-Scooter unterwegs zu sein.

Altersbeschränkungen und Ausstattung:

Gemäß der StVO gilt ein Alterslimit von 12 Jahren für die Nutzung von E-Kleintretrollern. Besitzt du einen Radfahrausweis, kannst du den E-Scooter bereits ab 9 oder 10 Jahren verwenden. Für jüngere Kinder ist eine Begleitperson ab 16 Jahren erforderlich. Die Ausstattung des E-Kleintretrollers umfasst eine wirksame Bremsvorrichtung, Rückstrahler oder Rückstrahlfolien sowie weißes Licht vorne und rotes Rücklicht bei Dunkelheit und schlechter Sicht.

Erlaubte Verkehrsflächen:

Es gelten die Verkehrsvorschriften für Radfahrer. Fahrbahnen dürfen befahren werden, wenn keine Radfahranlage vorhanden ist. Ist ein Radweg mit Benützungspflicht vorhanden, muss dieser genutzt werden. Radfahrstreifen und Mehrzweckstreifen stehen ebenfalls zur Verfügung. Radfahrerüberfahrten dienen der Querung einer Radfahranlage über die Fahrbahn. Das Befahren von Fahrradstraßen ist erlaubt, während Gehsteige und Gehwege nicht befahren werden dürfen.

Verhaltensregeln und Sicherheit:

Auf allen zulässigen Verkehrsflächen gilt ein allgemeines Gefährdungsverbot. Achte darauf, andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden oder zu behindern. Die Geschwindigkeit muss den Fußgängern angepasst werden, insbesondere in Fußgängerzonen, Wohnstraßen und auf Gehsteigen. Das Fahren zu zweit ist nicht erlaubt. Stelle deinen E-Scooter so ab, dass er keine Behinderung darstellt. Beachte das Alkohollimit von 0,8 Promille.

Führerscheinpflichtige E-Moped-Roller:

Für E-Scooter mit mehr als 250 Watt Nenndauerleistung und/oder einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h besteht eine Führerscheinpflicht. Zusätzlich gelten Vorschriften wie Sturzhelmpflicht, Typisierung, Versicherung und Zulassung. Beachte das Mindestalter von 15 Jahren (mit Mopedführerschein) und die zulässigen Verkehrsflächen.

Mitnahme des E-Scooters nach Deutschland:

Wenn du deinen E-Scooter in Deutschland nutzen möchtest, empfehlen wir dir, vor Ort einen E-Scooter zu mieten. Für die Verwendung des eigenen E-Scooters benötigst du eine Haftpflichtversicherung mit Wohnsitz in Deutschland. Eine Mitnahme ist möglich, aber es gibt wichtige Vorschriften zu beachten.

Wir hoffen, dass dieser Blogbeitrag dir hilfreiche Informationen zum Thema E-Kleintretroller in Österreich vermitteln konnte. Bei weiteren Fragen oder einer persönlichen Beratung steht dir unser Team in einem unserer Stores gerne zur Verfügung. Besuche uns und entdecke unsere hochwertigen E-Kleintretroller sowie weitere E-Mobilitätslösungen. Trittbrett Helden ist dein verlässlicher Partner für nachhaltige und innovative Zweirad-Mobilität.

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Hinweis: Die Informationen in diesem Blogbeitrag basieren auf dem aktuellen Stand der 31. Novelle der StVO in Österreich. Bitte beachte, dass sich Gesetze und Bestimmungen ändern können. Es ist ratsam, immer die aktuellen rechtlichen Vorgaben zu überprüfen.

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