Elektromobilität und erneuerbare Energien: 10.200 € Subvention für Hausbesitzer

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Gute Neuigkeiten für Eigenheimbesitzer in Deutschland! Ab dem 26. September 2023 haben Eigenheimbesitzer, die in ihrem eigenen Haus leben und ein Elektrofahrzeug besitzen oder bestellen, die Möglichkeit, einen neuen Zuschuss in Höhe von 10.200 Euro zu beantragen. Diese finanzielle Unterstützung ist für den Erwerb von Solaranlagen, Heimspeicherbatterien und Elektrofahrzeug-Ladestationen vorgesehen.

Was bedeutet die Subvention in Höhe von 10.200 Euro?

Solaranlageninstallation: Sie können eine Subvention von 600 Euro pro Kilowattpeak beantragen, mit einem maximalen Betrag von 6.000 Euro.

Heimspeicherbatterie: Es besteht die Möglichkeit, eine Subvention von 250 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität zu erhalten, bis zu einem maximalen Betrag von 3.000 Euro.

Ladestation: Eine feste Subvention von 600 Euro ist verfügbar. Wenn es sich um bidirektionales Laden handelt (vom Haus zum Auto und umgekehrt), erhöht sich die Subvention auf 1.200 Euro. Dies führt zu einer maximalen Subvention von 10.200 Euro.

So können Sie die Subvention beantragen:

Vor dem Kauf oder dem Abschluss von Liefer- und Serviceverträgen für die Ladestation, die Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher reichen Sie einen Antrag auf Subvention über das Kundenportal "Mijn KfW" ein. Das Kundenportal wird ab dem 26. September 2023 zur Verfügung stehen (Link zum KfW-Kundenportal).

Nach Genehmigung Ihres Subventionsantrags können Sie die Ladestation, die Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher bestellen und installieren.

Ab März 2024 müssen Sie Ihre Identität nachweisen und dokumentieren, dass das Projekt erfolgreich durchgeführt wurde. Dies erfolgt durch die Eingabe der Daten zu den installierten Systemen in das Kundenportal "Mijn KfW", zusammen mit den relevanten Rechnungen. Nach Überprüfung wird die Subvention auf Ihr Konto überwiesen.

Bitte beachten Sie:

Die Subvention gilt nicht für Hybridautos oder Fahrzeuge, die vom Arbeitgeber bereitgestellt werden.

Die Installation muss vor Baubeginn bei der KfW beantragt werden.

Die Subvention steht nur Privatpersonen zur Verfügung; gewerbliche Anwendungen sind nicht berechtigt.

Wenn Sie bereits eine andere Subvention erhalten haben, kann diese Subvention nicht gewährt werden.

Kontaktieren Sie uns gerne bei weiteren Fragen.

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