Worauf Sie beim Saisonstart achten sollten

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Der Frühling steht in den Startlöchern, die ersten Sonnenstrahlen locken uns wieder vor die Tür und die E-Rollerfahrer auf die Straßen.

Hier haben wir nochmal kurz für Sie zusammengefasst, worauf Sie achten solltet, wenn Sie in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen wollen. In diesem Artikel beschränken wir uns auf E-Scooter mit eKVF-Zulassung und einer max. Geschwindigkeit von 20km/h.

Was heißt das überhaupt am Straßenverkehr teilnehmen?

Selbst als Fußgänger nehmen Sie schon am Straßenverkehr teil, auch wenn Sie nur auf dem Bürgersteig unterwegs sind. Auch als Elektrorollerfahrer müssen Sie sich an die Spielregeln halten, sobald Sie das Privatgelände verlassen.

Wo darf ich mit meinem Elektroroller denn nun fahren?

Elektroroller sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. In jedem Fall TABU ist der Gehweg!

Fußgängerzonen und das Fahren entgegen der Fahrtrichtung in Einbahnstraßen sind natürlich ganz klar, auch verboten, wobei der Bundesrat sich dafür ausgesprochen hat, dass Elektroroller Einbahn¬straßen auch entgegen der Fahrt¬richtung nutzen dürfen. 

Aber das ist jedoch noch in der Planungsphase und wird noch stark diskutiert.

Auf Ausnahmen weißt das Schild „E-Scooter frei“ hin aber bitte beachten Sie, dass das Schild „Fahrrad frei“ natürlich nicht für Elektroroller gilt.

Brauche ich einen Führerschein?

Nein, für das Fahren eines Elektrorollers besteht keine Führerscheinpflicht. Allerdings müssen Sie mindestens 14 Jahre alt sein, um einen Elektroroller im Straßenverkehr fahren zu dürfen.

Ist das Tragen einen Helms Pflicht?

Nein, eine Helmpflicht gibt es nicht. Zur eigenen Sicherheit empfehlen wir aber einen Helm. Gerne beraten wir Sie in unserem Store um den passenden Helm zu finden.

Darf ich meinen Roller denn mit in die Bahn oder den Bus nehmen?

Hier gelten zwei Regeln:

  • Ist Ihr Elektroroller faltbar so darf dieser bei der Deutschen Bahn in Fernzügen kostenfrei mitgenommen werden.
  • Ist Ihr Elektroroller jedoch nicht faltbar, so müssen Sie ein Ticket einlösen.

Für den öffentlichen Personennahverkehr gibt es bislang noch keine einheitlichen Regelungen, deshalb sollten Sie sich im Vorfeld informieren ob Sie einen Elektroroller mitnehmen dürfen oder nicht.

Gibt es denn sonst noch etwas zu beachten?

JA! Für Elektrorollerfahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer (0,5 Promille). Zudem dürften die Elektroroller nur allein genutzt wird.

Der perfekte Elektroroller! Wie finde ich ihn für mich?

Mittlerweile gibt es jede Menge Elektroroller, da kann man leicht den Überblick verlieren.

Die Preisunterschiede zwischen den Modellen sind enorm. Um jetzt den passenden Roller für Sie zu finden, sollten Sie sich erstmal fragen, wofür Sie ihn den benötigen? Welche Faktoren spielen für Sie eine Rolle? Ist es der Preis, dass Design, die Reichweite, dass Gewicht, der Komfort?

Natürlich beraten wir Sie sehr gerne in unserem Store und wir werden mit Sicherheit den passenden Elektroroller für Sie finden, komm Sie einfach rein oder rufen Sie uns an 0234/91516799

Wir freuen uns auf Sie!

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