
Allgemein E-Scooter Fragen
Man unterscheidet hier zwischen Elektro Scooter mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h oder 45 km/h.
Die 20 km/h Modelle dürfen ausschließlich auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen gefahren werden. Sollten eine Fahrbahn fehlen, darf die Straße als Ausweich Strecke dienen.
Bei den Scootern mit einer maxinameln Geschwindigkeit von 45 km/h gilt hingegen, dass diese ausschließlich auf der Straße gefahren werden dürfen, wie man dies bereits von Roller oder Motorrädern kennt.
Beide Modelle dürfen weder in der Fußgängerzone noch entgegengesetzt in der Einbahnstraßen gefahren werden. Eine Sonderregel gilt bei einem Schild “E-Scooter frei”.
Dies wird von den öffentlichen Verkehrbetrieben unterschiedlich gehandhabt.
Die Deutsche Bahn erlaubt in ihren Fernzügen die kostenlose Mitführung von zusammengeklappten Elektroscootern als Handgepäck. Bei nicht zusammenklappbare Elektro-Scooter muss hingegen eine Fahrradkarte gelöst werden.
Bei den regionalen Verkehrsbetrieben wird meist die Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) angenommen, die besagt, dass in Bussen, Trambahnen, U- und S-Bahnen zusammengeklappte E-Scooter kostenlos mitgeführt werden können und nicht zusammengeklappte bzw. nicht zusammenklappbare E-Scooter von der Beförderung ausgeschlossen sind. Um hier Sicherheiten zu haben, informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrem Verkehrsbetrieb.
Dies wird von den öffentlichen Verkehrbetrieben unterschiedlich gehandhabt.
Tatbestand | Bußgelder |
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Bei Rot über die Ampel | zwischen 60 - 180 Euro |
Fahren auf dem Gehweg | 15 - 30 Euro |
Farhren auf der Autobahn | 20 Euro |
Fahren ohne Versicherungskennzeichen | 40 Euro |
Fahren mit einem Scooter ohne Betriebserlaubnis | 70 Euro |
Nebeneinander fahren | 15 - 30 Euro |
Zu zweit auf einem Scooter fahren | 15 - 30 Euro |