Bei der Anschaffung eines E-Autos können Sie direkt schon beim Kauf eventuelle Förderungen erhalten. Hier möchten wir Ihnen einen kleinen Überblick verschaffen:
Einige Kommunen und Länder bieten eine Förderung für E-Fahrzeuge der Klasse L6e und L7e an. *
Baden-Württemberg: Befürwortet im Rahmen seines „BW-e-Gutschein“ Ihren Kauf von einem neuen E-Fahrzeug mit bis zu 1.000€.
Nordrhein-Westfalen: Hier können Kommunen und nicht wirtschaftlich tätige kommunale Betriebe sich bis zu 40% der Einkaufskosten (max. 30.000€) für E-Fahrzeuge fördern lassen.
Thüringen: Genossenschaften, kommunale Unternehmen, Stiftungen und Vereine können mit dem Programm „E-Mobil Invest“ sich bis zu 40% der Kosten (max. 8.000€) fördern lassen.
München: Bei den Kommunen steht München an erster Stelle, wenn es um die Förderung von Elektrofahrzeugen geht. Gefördert werden hier Elektroleichtfahrzeuge mit bis zu 25% der Nettokosten (max. 3.000€) der Klassen L1e bis L4e. * Dies gilt auch für Privatpersonen, die mit bis zu 1.000€ gefördert werden. Wird Ihr E-Auto mit Ökostrom geladen, so erhalten Sie darüber hinaus eine Unterstützung zwischen 200 – 1.500€.
Regensburg: Auch hier in Regensburg werden die Fahrzeugklassen L5e bis L7e mit bis zu 25% der Nettokosten (max. 3.000€) gefördert. Bei Privatpersonen wie auch gewerblich der Klassen L1e bis L4e mit 1.000€ Zuschuss.
Limburg: Mit dem Programm „Limburg elektrisiert“ fördert die hessische Stadt Elektroleichtfahrzeuge mit bis zu 1.000€.