Hier eine Kurzübersicht zum Anklicken mit allen Informationen im Überblick.

🛴 E‑Scooter (bis 20 km/h) – führerscheinfrei
Helmpflicht Nein1
Führerschein Kein Führerschein nötig2
Mindestalter 14 Jahre3
Fahrzeugklasse Elektrokleinstfahrzeug4
Wo fahren? Radweg, sonst Straße5
Versicherung eKFV‑Plakette
1StVO §21a Abs 2  2FeV §4 Abs 1 Nr 1a  3eKFV §3  4eKFV §1 Abs 1  5eKFV §10 Abs 10
♿ Seniorenmobil (bis 6 km/h) – führerscheinfrei
Helmpflicht Nein1
Führerschein Kein Führerschein nötig2
Mindestalter Keine Vorschrift3
Fahrzeugklasse Krankenfahrstuhl4
Wo fahren? Fußgänger­zone / Bürgersteig5
Versicherung Zulassungsfrei
1StVO §21a Abs 2  2FeV §4 Abs 1 Nr 1a/2  3FeV §10 Abs 3  4FeV §4 Abs 2  5StVO §24 Abs 2
🛺 Seniorenmobil E‑Trike / E‑Quad (bis 15 km/h) – führerscheinfrei
Helmpflicht Nein1
Führerschein Kein Führerschein nötig2
Mindestalter 15 Jahre3
Fahrzeugklasse Krankenfahrstuhl4
Wo fahren? Fußgänger­zone / Bürgersteig5
Versicherung Krankenfahrstuhl — HSN 0901
1StVO §21a Abs 2  2FeV §4 Abs 1 Nr 1a/2  3FeV §10 Abs 3  4FeV §4 Abs 2  5StVO §24 Abs 2
🚙 Seniorenmobil E‑Trike / E‑Quad (bis 25 km/h) – Fahrerlaubnis AM
Helmpflicht Bei Gurt keine Helmpflicht1
Führerschein Klasse AM (A/B/T)2
Mindestalter 15 Jahre3
Fahrzeugklasse L6e‑A – leichtes Straßen‑Quad4
Wo fahren? Straße / Radweg (wo erlaubt)5
Versicherung Leichtkraftfahrzeug — HSN 0901
1StVO §21a Abs 2  2FeV §6 Abs 1  3FeV §10  4StVZO Anl XXIX  5StVO §2 Abs 4
🛵 Mofa / E‑Roller (bis 25 km/h) – Mofa‑Bescheinigung
Helmpflicht Bei Gurt keine Helmpflicht1
Führerschein Mofa‑Prüf­bescheinigung2 (A/B/T befreit) — Geb. < 1.4.1965 befreit3
Mindestalter 15 Jahre4
Fahrzeugklasse L2e‑P – dreirädriges Kleinkraftrad5
Wo fahren? Straße / Radweg (wo erlaubt)6
Versicherung HSN 0901 – Kleinkraftrad
1StVO §21a Abs 2  2FeV §5 Abs 1  3FeV §76 Abs 3  4FeV §10 Abs 3  5StVZO Anl XXIX  6StVO §2 Abs 4
🏍️ E‑Roller (bis 45 km/h) – Klasse AM
Helmpflicht Ja1
Führerschein Klasse AM (A/B/T)2
Mindestalter 15 Jahre3
Fahrzeugklasse L1e‑B – zweirädriges Kleinkraftrad4
Wo fahren? Straße5
Versicherung Moped — HSN 0901
1StVO §21a Abs 2  2FeV §6 Abs 1  3FeV §10  4StVZO Anl XXIX  5StVO §2 Abs 4
⚡ E‑Roller / E‑Motorrad bis 125 ccm (B196 / A1)
Helmpflicht Ja1
Führerschein Klasse A1 oder B196‑Erweiterung2
Mindestalter 16 J. (B196 = 25 J.)3
Fahrzeugklasse L3e‑A1 – ≤ 125 ccm / ≤ 11 kW4
Wo fahren? Straße5
Versicherung Kraftrad — HSN 4001
1StVO §21a Abs 2  2FeV §6 Abs 1 + §6b  3FeV §10  4StVZO Anl XXIX  5StVO §2 Abs 4
🏍️ Motorrad > 125 ccm (A2 / A)
Helmpflicht Ja1
Führerschein Klasse A2 (≤ 35 kW) oder A (unbeschränkt)2
Mindestalter 18 J. (A2) / 20 J. (nach 2 J. A2) / 24 J. Direkt3
Fahrzeugklasse L3e‑A2 / L3e‑A34
Wo fahren? Straße5
Versicherung Kraftrad — HSN 4001
1StVO §21a Abs 2  2FeV §6 Abs 1  3FeV §10  4StVZO Anl XXIX  5StVO §2 Abs 4

Lesedauer: ca. 6 Minuten
Kurzfassung: Vom führerscheinfreien E‑Scooter bis zum kraftvollen E‑Motorrad erklären wir, welche Fahrerlaubnis du wirklich brauchst – inkl. B196‑Upgrade.


Warum der Führerschein‑Dschungel so verwirrend wirkt

Seit E‑Fahrzeuge unsere Städte erobern, hat der Gesetzgeber mehrere Klassen, Ausnahmen und Übergangsregeln geschaffen. Gut gemeint – aber wer sich nicht täglich mit der Fahrerlaubnis‑Verordnung beschäftigt, stolpert schnell über Abkürzungen wie eKFV, AM oder eben B196. In diesem Beitrag nehmen wir dich an die Hand und führen dich Schritt für Schritt durch jede Geschwindigkeitsstufe.


1. E‑Scooter: der führerscheinfreie Einstieg

Du willst morgens locker zur U‑Bahn oder abends noch schnell zum Späti? E‑Scooter bis 20 km/h sind dein unkomplizierter Begleiter. Führerschein und Helm sind rechtlich nicht nötig, dafür aber eine Haftpflichtplakette. Voraussetzung: Mindestens 14 Jahre alt sein und Radwege benutzen. Erst wenn kein Radweg existiert, darfst du auf der Straße fahren. Für Gehwege gilt weiterhin ein klares Nein – das schützt Fußgänger und vermeidet Bußgelder.


2. Seniorenmobile & E‑Trikes – Mobilität ohne Bürokratie

Ob 6 km/h im Supermarkt oder 15 km/h bei der Spazierrunde: Krankenfahrstühle (so die amtliche Bezeichnung) bleiben führerscheinfrei. Ab 15 Jahren darfst du sogar das flottere 15‑km/h‑Trike steuern. Versicherungskennzeichen? Ja. Zulassungsstelle? Nein. Und weil Komfort zählt: Viele Modelle haben Federung, LED‑Licht und Stauraum – ideal für Menschen, die sich unabhängig bewegen möchten.


3. 25 km/h‑Zone: Wenn der AM‑Schein ins Spiel kommt

Sobald dein E‑Quad oder Trike 25 km/h erreicht, greift die Klasse AM. Die gute Nachricht: AM steckt bereits in jedem Auto‑ Führerschein (B) und in A‑Klassen. Jugendliche können AM ab 15 erwerben – perfekt für den Weg zur Ausbildung. Damit darfst du innerorts Radwege nutzen, sofern sie ausdrücklich für Mofas oder Kleinkrafträder freigegeben sind; außerorts bleibst du auf der Fahrbahn.


4. Klassiker Mofa‑Roller (25 km/h)

Die Mofa‑Prüfbescheinigung lebt! Wer keinen B‑Schein besitzt oder nach 1965 geboren ist, braucht diesen Minischein für E‑Roller bis 25 km/h. Der Kurs dauert nur wenige Stunden und kostet überschaubare 100 € – eine günstige Eintrittskarte in die E‑Mobilität.


5. 45 km/h‑Roller: urbaner Pendel‑Champion

Ein 45‑km/h‑E‑Roller schlängelt sich mühelos durch den Berufsverkehr. Erforderlich ist ebenfalls die Klasse AM, Helm ist Pflicht. Reichweiten von 80–120 km decken den typischen Pendelradius locker ab, während Stromkosten oft unter 1 € pro 100 km liegen – günstiger wird’s kaum.


6. Was steckt hinter dem B196‑Upgrade?

2020 hat der Gesetzgeber vielen Autofahrern ein elektrisches Geschenk gemacht. Mit nur neun Fahrschul­einheiten (vier Theorie-, fünf Praxisstunden) können Besitzer der Pkw‑Klasse B den Schlüssel B196 eintragen lassen. Das Upgrade berechtigt zum Fahren von Motorrädern und Rollern bis 125 ccm bzw. 11 kW – ohne zusätzliche Prüfung. Mindestalter: 25 Jahre, fünf Jahre Fahrpraxis. Für Berufspendler heißt das: Autobahntempo 100 km/h, beschleunigen wie ein Mittelklassewagen und Parkplätze im Handumdrehen.


7. A2 und A – die Königsklassen der E‑Performance

  • A2 (≤ 35 kW): ab 18 Jahren, begrenzte Leistung, aber dank Elektro‑ Drehmoment schon aufregend genug.

  • A (unbeschränkt): direkt mit 24 oder nach zwei Jahren A2. Damit stehen dir High‑End‑Modelle wie die 110 kW Zero SR/X offen.

Die Fahrschul‑Kosten sind höher, doch wer Big‑Bike‑Feeling liebt, genießt Reichweiten jenseits der 300‑km‑Marke und Schnellladung in 30 Minuten.


8. Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich meinen E‑Scooter beim TÜV vorführen?
Nein. Elektrokleinstfahrzeuge benötigen weder TÜV noch Zulassung, nur eine jährliche Versicherungsplakette.

Gilt Helmpflicht für Seniorenmobile?
Bis 15 km/h nicht. Bei 25 km/h entfällt die Helmpflicht, sofern der Gurt angelegt ist.

Kann ich mit B196 ins Ausland fahren?
Aktuell gilt die Erweiterung nur in Deutschland. Für Italien oder Frankreich brauchst du Klasse A1.


9. Fazit: Deine nächsten Schritte

  1. Fahrzeug wählen: Geschwindigkeit, Reichweite und Komfort abwägen.

  2. Fahrerlaubnis checken: Hast du AM, B + B196 oder A? Falls nicht – plane den Kurs!

  3. Versicherung online abschließen: Bei Trittbrett Helden in fünf Minuten erledigt.

  4. Probefahren: Unsere Stores haben über 40 E‑Modelle vorrätig.

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Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Stand 17/04/2025